Der Pflegegrad – Das Maß für die Pflegebedürftigkeit

Was ist der Pflegegrad

Der Pflegegrad ist ein Maß für die Pflegebedürftigkeit einer Person in unserem Gesundheitssystem. Er beschreibt, wie stark die Selbstständigkeit eines Menschen eingeschränkt ist und dient als Grundlage für den Anspruch auf Pflegeleistungen. Es gibt fünf Pflegegrade, die von 1 (geringe Beeinträchtigung) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung) reichen.

 

Einstufung der Pflegegrade

  • Pflegegrad 1: Der Patient ist nur gering in seiner Selbstständigkeit beeinträchtigt. Dafür erhält er Unterstützung bei der Hygiene oder bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
  • Pflegegrad 2: In diesem Pflegegrad werden Menschen mit erheblichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit zugeordnet. Hier haben Versicherte in der Regel Anspruch auf Pflegegeld sowie eine häusliche Pflege durch Angehörige oder einen Pflegedienst, wenn gewünscht.
  • Pflegegrad 3: Der Patient ist in seiner Selbstständigkeit schwer beeinträchtigt. Hier erhält der Patient Pflegegeld und Pflegesachleistungen über die Pflegeversicherung. Außerdem erhält die pflegebedürftige Person ggf. mehrmals täglich Unterstützung zur Selbstversorgung.
  • Pflegegrad 4: Durch schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit sind Pflegebedürftige erheblich auf fremde Hilfe angewiesen. Sie enthalten dafür Leistungen über die Pflegeversicherung. Dadurch erhalten Pflegebedürftige umfassende Unterstützung; teilweise auch beim Essen und Trinken, da diese Funktionen teilweise nicht mehr selbstständig möglich sind.
  • Pflegegrad 5: Patienten mit dem Pflegegrad 5 sind stark auf Hilfe anderer angewiesen und können umfangreiche Hilfe der Pflegeversicherung beanspruchen. Pflegebedürftige in dieser Kategorie sind immobil.

Bei Einstufung in einen Pflegegrad steht den Pflegebedürftigen eine Pflegebox mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln in Höhe von 40,00 € zu.

 

Beantragung des Pflegegrads

Um den Pflegegrad zu beantragen, muss zunächst eine Beantragung von Pflegeleistungen erfolgen. Diesen können Sie bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Anschließend wird durch ein standardisiertes Verfahren über den Medizinischen Dienst die Pflegebedürftigkeit im eigenen Zuhause eingeschätzt. Stellen Sie sicher folgende Unterlagen und Informationen für den Termin bereitzustellen:

  • Medikationsplan
  • Täglich genutzte Hilfsmittel
  • Arzt- und Krankenhausberichte der letzten zwölf Monate
  • Pflegedokumentation, sofern ein Pflegedienst beauftragt ist
  • sofern eine Pflegeperson regelmäßig vor Ort ist, sollte diese, zusammen mit einer weiteren Vertrauensperson aus dem persönlichen Umfeld beim Termin vor Ort sein

Bei der Begutachtung wird in erster Linie die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person ermittelt, um die Notwendigkeit einer Unterstützung im Alltag zu prüfen. Nach erstelltem Gutachten über Empfehlungen wird mit Zustimmung der pflegebedürftigen Person ein Leistungsantrag erstellt.

 

Kriterien in der Pflegebegutachtung

Der Medizinische Dienst (MD) hat für die Begutachtung folgende sechs Kriterien festgelegt:

  1. Mobilität: Kann die Person sicher sitzen, Treppen steigen, usw.?
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann sich die Person räumlich zurechtfinden und selbst Gespräche führen?
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Ist die Person insbesondere nachts ängstlich oder depressiv?
  4. Selbstversorgung: Kann die Person sich selbständig waschen und ankleiden, essen und trinken sowie die Toilette benutzen?
  5. Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Kann die Person selbstständig Medikamente einnehmen oder Arztbesuche wahrnehmen?
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakt: Kann die Person mit anderen Menschen in Kontakt treten?

Der MD verteilt für jedes Kriterium Punkte. Daraus ergibt sich am Ende der Pflegegrad. Je selbstständiger die Person ist, desto niedriger die Punktzahl und somit auch der Pflegegrad.

 

Pflegegrad für Kinder

Kinder unter zwölf Jahren werden nach anderen Maßstäben bewertet. Hierbei wird die Pflegebedürftigkeit anhand der altersentsprechenden Entwicklung eingeschätzt.

 

 

Der Pflegegrad ist der Schlüssel zu einer bedarfsgerechneten Unterstützung, die es pflegebedürftigen Menschen ermöglicht, trotz Einschränkungen ein Würdevolles und selbstbestimmtes Leben zu führen.  In einer Gesellschaft, die zunehmend altert, wird das System der Pflegegrade auch in Zukunft eine zentrale Rolle spielen, um die Herausforderungen der Pflege solidarisch und menschlich zu bewältigen

 

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