Wie beantrage ich einen Rollstuhl? – hier finden Sie die nötigen Schritte
Sind Sie vorübergehend oder dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen, so haben Sie Anspruch auf Erfüllung dieser Leistung gegenüber Ihrer Krankenversicherung.
Die genauen Schritte und Bedingungen können zwar je nach Krankenversicherung und individueller Situation variieren, folgen im Allgemeinen jedoch einem ähnlichen Prozess.
Im Folgenden erfahren Sie die grundlegenden Schritte:
1. Verordnung vom Arzt einholen:
Zunächst sollten Sie einen Arzt aufsuchen, der Ihre individuelle Situation beurteilen kann und wenn nötig ein Rezept über einen Rollstuhl ausstellt.
2. Beratung und Auswahl des Rollstuhls:
Lassen Sie sich in einem Orthopädie- und Sanitätsfachhandel wie z.B. mediteam beraten, um das für Sie passende Hilfsmittel zu erhalten.
3. Angebot und Kostenübernahme:
Nach erfolgter Beratung erhalten Sie ein Angebot für den gewünschten Rollstuhl von Ihrem Orthopädie- und Sanitätsfachhändler. Dieses reichen Sie, oder im Auftrag der Orthopädie- und Sanitätsfachhändler Ihrer Wahl, nun zusammen mit der ärztlichen Verordnung bei Ihrer Krankenversicherung ein, welche dieses wiederum prüft und entscheidet, ob sie die Kosten ganz oder teilweise übernimmt. Die Höhe der Kostenübernahme kann von der Versicherungspolice und der medizinischen Notwendigkeit abhängen.
4. Genehmigung und Lieferung:
Wenn die Krankenversicherung das Angebot genehmigt, erhalten Sie eine Kostenzusage. Im Anschluss daran, können Sie den Rollstuhl beim Orthopädie- und Sanitätsfachhändler bestellen, welcher Ihnen nach Vereinbarung geliefert und angepasst wird.
Es ist ratsam, dass Sie sich im Vorfeld mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung setzen, um Informationen über den genauen Prozess und die benötigten Unterlagen zu erhalten. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Schritte einhalten, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Sie sollten wissen, dass sich Gesetze und Vorschriften ändern können. Daher kann es hilfreich sein, aktuelle Informationen von Ihrer Krankenversicherung oder einem Fachexperten einzuholen. Speziell geschulte Mitarbeiter von mediteam stehen Ihnen hierbei per Lotsenfunktion, gerne mit Rat zur Seite!
Gibt es Unterschiede bezüglich der Versorgung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung?
Ja, der Prozess der Kostenübernahme für einen Rollstuhl kann sich hinsichtlich gesetzlicher und privater Krankenversicherung unterscheiden.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):
Gesetzliche Krankenversicherungen haben begrenzte finanzielle Ressourcen und müssen ihre Ausgaben daher sorgfältig verwalten. Aus diesem Grund kann es bestimmte Richtlinien bezüglich der teilweisen bzw. vollständigen Kostenübernahme je nach Art des Rollstuhls geben.
Üblicherweise ist vom Versicherten hier eine Zuzahlung bei Inanspruchnahme einer Leistung wie eines Rollstuhls zu entrichten. Die Höhe der Zuzahlung richtet sich nach dem Wert des Rollstuhls und kann je nach Versicherung variieren.
Bei der Auswahl des Rollstuhls ist in der GKV die sogenannte Hilfsmittel-Richtlinie zu beachten. Diese kann bestimmte Modelle oder Ausstattungsmerkmale einschränken.
Private Krankenversicherung (PKV):
Die Leistungen in der privaten Krankenversicherung hängen von der individuellen Versicherungspolice ab. Die Kostenübernahme für einen Rollstuhl kann daher großzügiger sein als in der GKV, hängt jedoch von den vereinbarten Vertragsbedingungen ab.
Die Zuzahlung in der PKV kann ebenfalls variieren. Manche Tarife der PKV sehen eine Selbstbeteiligung vor, während andere diese Kosten möglicherweise vollständig abdecken.
In der privaten Krankenversicherung gibt es oft mehr Spielraum bei der Auswahl des Rollstuhls. Der Versicherte kann in der Regel zusammen mit dem Arzt und dem Sanitätshaus einen individuellen Rollstuhl auswählen, der seinen Bedürfnissen am besten entspricht.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen und Unterschiede zwischen den verschiedenen Krankenversicherungen und Tarifen variieren können. Daher ist es ratsam, vor dem Kauf eines Rollstuhls immer direkt mit der eigenen Krankenversicherung in Kontakt zu treten, um Informationen über die Kostenübernahme und eventuelle Einschränkungen zu erhalten.
Sollte Ihre Krankenversicherung den Antrag auf Kostenübernahme ablehnen, so müssen Sie für die Anschaffungskosten selbst aufkommen.
Wem gehört der verordnete Rollstuhl?
Auch wenn Sie die Genehmigung über einen Rollstuhl nach Ihren Bedürfnissen erhalten haben, so gehört dieses Hilfsmittel nicht automatisch Ihnen. Häufig bleibt die Krankenkasse oder der Orthopädie- und Sanitätsfachhändler Eigentümer des Rollstuhls. Sobald Sie diesen nicht mehr benötigen, muss der Rollstuhl bei der entsprechenden Stelle zurückgegeben werden, sodass dieser weitervermittelt werden kann.
Wer kommt für etwaige Kosten der Reparatur auf?
Sofern Ihre Krankenkasse den Rollstuhl zur Verfügung stellt, kommt diese in der Regel für die Kosten einer Reparatur auf. Hierzu können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse bezüglich der Regelungen erkundigen. Bei selbstverschuldeten Schäden können Ausnahmen der Regelung auftreten.
Bei Fragen stehen Ihnen die geschulten Fachexperten von mediteam gerne zur Verfügung!
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