Mehr Erleichterung im Alltag durch Hilfsmittel von mediteam
Was sind Hilfsmittel?
Dieser Begriff bezeichnet alle Produkte, die den Alltag erleichtern und helfen Einschränkungen auszugleichen. Dazu können sowohl Rollstühle als auch Kompressionstrümpfe gezählt werden.
Je nach Erkrankung, können verschiedene Produkte eingesetzt werden. Diese sind im Hilfsmittelverzeichnis aufgelistet und werden in der Regel durch die Krankenversicherung der Kassen bezuschusst, wenn der Patient einen gesetzlichen Anspruch auf das Hilfsmittel hat.
Den größten Anteil der Hilfsmittel bilden:
- Hör- und Sehhilfen
- Mobilitäts- und Gehhilfen z.B. Bandagen, Einlagen, Rollatoren, Rollstühle, uvm.
- Kompressionstherapie z.B. Strümpfe bei Lip- oder Lymphödem
- Pflegeartikel z.B. bei Inkontinenz
- Blutdruck-/Blutzuckermessgeräte
- Inhalations-/Atemtherapiegeräte
Wann wird ein Hilfsmittel notwendig?
In der Regel kann eine Versorgung beim Auftreten von körperlichen Einschränkungen nützlich sein, beispielsweise wenn das Gehen schwer fällt. Außerdem können diese vorbeugend verwendet werden, um einen operativen Eingriff zu vermeiden bzw. hinauszuzögern. Bandagen können hier vor Überlastung oder Verletzung schützen ehe sie eintreten.
Per Gesetz ist vorgeschrieben, dass Hilfsmittel von Nutzen sein müssen. Es muss also eine positive Wirkung auf den Krankheitsverlauf ersichtlich sein, damit beispielsweise eine Sehhilfe bei einer Sehschwäche eingesetzt wird.
Welche Hilfsmittel werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen?
Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für die Versorgung, sofern das Produkt im Hilfsmittelverzeichnis eingetragen ist und eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. In Einzelfällen ist es auch möglich, dass Krankenkassen eine Versorgung bewilligen oder zumindest bezuschussen, auch wenn diese Artikel nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind.
Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung für Hilfsmittel?
Sind Sie von der Zuzahlung befreit, etwa aufgrund von chronischen Erkrankungen und geringem Einkommen, sind medizinische Hilfsmittel für Sie kostenfrei. Andernfalls fallen zwischen fünf und zehn Euro je Produkt an, welche von Ihnen zu leisten sind. Insgesamt fallen für den Patienten nicht mehr als die Kosten des Hilfsmittels an. Um die Bewilligung zu erleichtern, können Sie sich über Kooperationsverträgen zwischen Ihrer Krankenkasse und einzelnen Sanitätshäusern erkundigen.
Wann erfolgt die zusätzliche Leistung einer Aufzahlung?
Wenn Sie sich für ein höherwertigere Ausführung entscheiden, welche über das Maß des (medizinisch) Notwendigen hinausgeht, fällt eine wirtschaftliche Aufzahlung als freiwillige Beteiligung an den Kosten der Versorgung an. Der Betrag richtet sich hierbei nach den Mehrkosten zu dem Kassenprodukt.
Was tun wenn der Antrag auf Bewilligung abgelehnt wird?
Zunächst steht es Ihnen frei Widerspruch gegen die Nicht-Bewilligung Ihres Antrages zu stellen, sofern das beantragte Produkt im Hilfsmittelverzeichnis aufgelistet ist – hierfür haben Sie drei Monate Zeit. Außerdem können Sie über das Internet auch Beratung von unterschiedlichen Selbsthilfegruppen erhalten.
Das könnte Sie auch interessieren: