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Veranstaltung

16.05.2024 • 18:15 Uhr

Ladies Night

Zeit für etwas Neues: Weg vom Laufsteg – hinein ins gemütliches Beisammensein!
Seien Sie dabei, wenn wir mit amoena eine Ladies Night veranstalten. Freuen Sie sich auf einen Abend voller Mode, Freude und toller Gesellschaft.

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Häufig gestellte Fragen

FAQ

Sie haben Fragen? Hier versuchen wir die meistgestellten Fragen zu beantworten.
Gerne stehen aber auch unsere Mitarbeiter Ihnen jederzeit Rede und Antwort.

Allgemeine Fragen

  • Eine Belieferung kann immer erst nach dem Rezepteingang erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die Versichertenkarte jedes Quartal bei dem zuständigen Arzt eingelesen sein muss.
  • Als Versorger stellen wir (Pflege-)Hilfsmittel zur Verfügung, jedoch übernehmen wir keine direkte Anwendung im pflegerischen Bereich, da wir diese Leistungen nicht in unserem Leistungsportfolio führen.
  • Das Rezept muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum bei uns eingegangen sein.
  • Zum Zeitpunkt der Abrechnung lag uns kein Befreiungsausweis vor. Die Rechnung muss bezahlt und direkt vom Kunden bei der Krankenkasse eingereicht werden.
  • Bei Ihrer Versorgung handelte es sich um eine höherwertige Versorgungsmöglichkeit, d.h. der Preis dieses Hilfsmittels übersteigt den Preis, den die Krankenkassen bezahlen. Die Aufzahlung ist unabhängig von der Zuzahlung. (i.d.R. wurde hierfür ein Auftrag unterschrieben, dass die Aufklärung über das aufzahlungsfreie Kassenmodell auch erfolgte).
  • Ja. Nachdem Ihnen Ihr Arzt eine Hilfsmittelverordnung ausgestellt hat, können Sie sich an ein Fachgeschäft Ihres Vertrauens wenden. Der Arzt darf die Verordnung nicht gegen Ihren Willen an Dritte weiterreichen. Dies ist gesetzlich untersagt.
  • Kostenvoranschläge für Hilfsmittel können generell bei allen Kassen für Sie beantragt werden. Ausnahmen gibt es bei Krankenkassen die in bestimmten Hilfsmittelbereichen nach Ausschreibung der Versorgung durch einen entsprechenden Leistungserbringer versorgen lassen.
  • Grundsätzlich gilt: Krankenkassen müssen ihren Versicherten Hilfsmittel kostenfrei als Sachleistung zur Verfügung stellen. Ab dem 18. Lebensjahr muss der Versicherte jedoch bei jedem Hilfsmittel eine gesetzliche Zuzahlung leisten, außer es liegt ein Befreiungsausweis vor.
  • Nach Definition des benötigten Hilfsmittels, erhalten Sie ein Privatangebot welches schriftlich bestätigt werden muss. Bei Privatversicherten müssen die Kosten für das benötigte Hilfsmittel in erster Instanz vom Versicherten selber getragen werden.

Orthopädietechnik

  • Eine Belieferung kann erst nach Rezepteingang sowie Genehmigung der Krankenkasse oder Unterzeichnung einer privaten Kostenübernahmeerklärung geschehen.
  • Das Genehmigungsverfahren wird von uns zeitnah eingeleitet und an den Kostenträger übermittelt. Wenn Sie mit der Dauer der Genehmigung unzufrieden sind, bitten wir Sie sich direkt an den Kostenträger (Krankenkasse, Rentenversicherung, usw.) zu wenden, um eine Beschleunigung des Prozesses einzuleiten.
  • Dies muss individuell entschieden werden. Grundsätzlich ist es möglich, dass die Versorgung bei Ihnen zu Hause stattfindet. Allerdings muss dies von Ihrem Arzt verschrieben werden.
  • Wenn der Arzt nach zusätzlichen Informationen verlangt ist es wichtig, dass er mit uns in Kontakt tritt. Wir beraten gerne jeden über unser umfangreiches Angebot an Versorgungsmöglichkeiten im Bereich der Orthopädietechnik. Dies kann sowohl über ein persönliches Telefonat erfolgen oder über die Zusendung von Infomaterial.
  • Im Laufe der Versorgung kann es zu nachträglichen Anpassungen am Hilfsmittel kommen. Wenn dies der Fall ist, bitten wir Sie sich zeitnah mit uns in Kontakt zu setzen, damit ein neuer Termin vereinbart werden kann.
  • Falls Ihre Versorgung abgelehnt wurde, ist es wichtig, dass Sie einen Widerspruch bei dem Kostenträger einlegen. Im Falle einer Ablehnung ist es uns, aus datenschutzrechtlichen Gründen, nicht möglich dies für Sie zu übernehmen.

Orthopädieschuhtechnik

  • Ihre Einlagen sind eine Woche nach Abdruck Ihrer Füße fertig und abholbereit. Sie können Ihre Einlagen in der Filiale abholen, in der Sie den Abdruck gemacht haben oder nach Rücksprache, in unserer Zentrale im Heganger 18 in Hallstadt.
  • Sie benötigen keinen Termin. Während unseren Öffnungszeiten können Sie jederzeit vorbeikommen.
  • Sie benötigen ein Rezept über Sicherheitsschuhe-Einlagen, die Marke sowie die Artikelnummer Ihres vorgesehenen Sicherheitsschuhs sowie Ihre Schuhgröße.
  • Alle notwenigen Unterlagen erhalten Sie direkt in unserer Zentrale in Hallstadt. Dazu gehören die Befundbescheinigung vom Arzt sowie den Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung und den dazugehörigen Anlagen.
  • Ja. Um auf die individuellen Probleme jedes Patienten einzugehen, ist es wichtig, ein persönliches Gespräch zu führen. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit unseren Orthopädieschuhtechnikern.
  • Ihre Schuhzurichtung ist eine Woche nach Abgabe der Schuhe oder eine Woche nach Genehmigung der Krankenkasse fertig. Ihre Schuhe stehen in unserer Zentrale in Hallstadt zum Abholen bereit.

Rehatechnik

  • Je nachdem ob Ihrem Hilfsmittel die Genehmigung Ihrer Krankenkasse vorausgehen muss oder ob es sich um Lager- bzw. Bestellware handelt, kommt es zu unterschiedlichen Lieferzeiten. Die zu liefernden Hilfsmittel werden zentral in unserer Disposition verwaltet und wir vereinbaren unaufgefordert telefonisch einen Liefertermin mit Ihnen.
  • In den Verträgen der einzelnen Krankenkassen und den Leistungserbringern ist in verschiedenen Produktbereichen eine Wiedereinsatzversorgung vorgesehen. Konkret bedeutet das am Beispiel eines Rollstuhls, dass mit den Körpermaßen des Versicherten eine sogenannte Kassenlagerabfrage durchgeführt werden muss. Ist ein passendes Hilfsmittel eingelagert welches den eingegebenen Parametern entspricht, ist mit diesem zu versorgen. Ist der Rollstuhl bei einem anderen Sanitätshaus in Deutschland eingelagert, muss dieser wiederum per Post versandt werden. Durch den Postweg und der anschließenden Prüfung des Hilfsmittels in unserer Werkstatt kommt es somit zu Verzögerungen in der Kostenvoranschlagserstellung bzw. letztendlich auch bei der Lieferung zu Ihnen.
  • Grundsätzlich können Sie auf ein qualitativ höherwertigeres Hilfsmittel eine private Aufzahlung leisten, sofern das ausgesuchte Hilfsmittel den vertraglichen Regularien des Kassenvertrages entspricht.
  • Ja! In unseren Ausstellungsräumen in Hallstadt bieten wir Ihnen eine Vielzahl von Hilfsmitteln an. Kommen Sie vorbei uns sprechen Sie uns an.
  • Der Kostenträger übermittelt uns ebenfalls die Genehmigung ihres Hilfsmittels. Anschließend wird dieses von uns zur Lieferung oder Abholung vorbereitet. Unsere Disposition vereinbart anschließend mit Ihnen einen Liefer- bzw. Abholtermin.
  • Bei mediteam kann man eine Vielzahl von Hilfsmitteln aus dem Bereich der Rehatechnik tage-, wochen- oder auch monatsweise mieten. Wir bieten zum Teil auch kostengünstige Wochenendpauschalen an.
  • Zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen gehören Umbaumaßnahmen sowie medizinische Hilfsmittel. Sie tragen dazu bei, dass Menschen mit Pflegebedürftigkeit möglichst lange in Ihrem gewohnten häuslichen Umfeld verbleiben können. Wollen Sie diese beantragen, erhalten Sie ein Privatangebot über das entsprechende Hilfsmittel. Dieses reichen Sie zusammen mit dem Formular, welches Sie bei Ihrer Krankenkasse erhalten, bei Ihrer Pflegekasse ein.
  • In der Regel übernimmt die Krankenkasse nur Hilfsmittel mit vollständiger Hilfsmittelnummer. Es besteht die Möglichkeit, diese privat zu erwerben. Im Einzelfall übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für ein Hilfsmittel, welches keine vollständige Hilfsmittelnummer hat.

Sanitätshaus

  • Dies ist von der Art der Versorgung abhängig. In der Regel ist das Produkt der Standardversorgung in großen Mengen auf Lager. Kommt es jedoch zu außerplanmäßigen Anpassungen um das orientierte Ziel zu erreichen, kann es sein, dass manche Produkte erst bestellt werden müssen. Ebenso gibt es die Möglichkeit, andere Qualitäten, Farben etc. zu wählen, über die wir Sie vor Ort gerne beraten.
  • Bei Versorgungen mit Bandagen oder Kompressionsprodukten wird das Produkt direkt an Ihnen ausgemessen und angepasst, damit ein bestmöglichster Erfolg erreicht wird. Deshalb bitten wir Sie ein bisschen mehr Zeit bei Ihrem Besuch bei uns einzuplanen. Die Standardausführungen erhalten Sie in der Regel direkt. Es kann aber auch passieren, dass das verschriebene Produkt nicht auf Lager ist, da das Spektrum an potentiellen Versorgungsmöglichkeiten sehr groß ist.
  • Dies kommt auf die Art der Versorgung an. Bei der Vermessung zur Flachstrick-Versorgung bitten wir Sie telefonisch einen Termin zu vereinbaren, da dies ein zeitaufwendiger Prozess ist. Für eine Rundstrick-Versorgung benötigen Sie keine Terminvereinbarung.
  • Ein Hausbesuch bei Ihnen zu Hause ist grundsätzlich möglich. Allerdings muss der Besuch von Ihrem Arzt verschrieben werden. Unsere Hausbesuche vom Sanitätshaus finden immer Dienstag und Donnerstag statt.
  • Hierbei ist es wichtig, dass das Produkt eine genehmigte zehnstellige Hilfsmittelnummer besitzt. Dabei ist besonders zu achten, dass die ersten sieben Ziffern reinen Diagnosezweck besitzen und die letzten drei Ziffern das genauere Produkt eines bestimmten Herstellers angibt. Alle Hilfsmittelnummern sind im Hilfsmittelverzeichnis aufgelistet. Davon abgesehen, haben Sie die Wahl eine Standardversorgung oder ein höherwertiges Produkt eines anderen Herstellers zu wählen, das die gleiche medizinische Wirkung aufzeigt. Dazu beraten wir Sie gerne vor Ort!
  • Unsere Fachkräfte beraten Sie bei Abgabe der Hilfsmittel ausführlich. In unserem Sortiment bieten wir Ihnen geeignete Waschmittel an. Bitte beachten Sie auf jeden Fall immer die genauen Pflegehinweise des Herstellers, so dass Ihr Produkt eine lange Nutzungsdauer hat.

Homecare

  • Sobald eine Einstufung in die Pflegestufe vorliegt, besteht der Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Hierfür unterschreiben Sie einen Antrag, den wir zum Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse einreichen. Den Antrag erhalten Sie bei uns. Bei vorliegender Genehmigung informieren wir Sie.
  • Nein, jedoch besteht die Möglichkeit, dass wir Ihr Rezept an unsere Kooperationsfirma weitergeben. Diese setzt sich telefonisch mit Ihnen in Verbindung und erklärt die weitere Vorgehensweise.

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