Barrierefreiheit

Hindernisse gibt es im Alltag überall – ob Treppen oder Bordsteinkanten. Gerade für Personen mit körperlichen Einschränkungen, die auf Hilfsmittel wie Rollstühle angewiesen sind, kann dies zu Schwierigkeiten führen. Das problemlose Überwinden dieser Hindernisse sollte durch Barrierefreiheit ermöglicht werden.

Was ist Barrierefreiheit?

Der Begriff Barrierefreiheit umfasst nicht nur die problemlose medizinische Versorgung, sondern auch die barrierefreie Mobilität sowohl im privaten als auch öffentlichen Bereich. Als zentrale Voraussetzung inklusiver Gesellschaft, gilt dies nicht nur für Personen mit körperlichen Einschränkungen, sondern ebenfalls für ältere Menschen und Familien mit Kindern. Beispiele für die Schaffung von Barrierefreiheit wären hierbei Fahrstühle, Auffahrrampen oder auch barrierefreie Toiletten.

Barrierefreier Wohnraum

Vor allem mit zunehmendem Alter, werden Tätigkeiten wie knien, bücken, sitzen und aufstehen deutlich beschwerlicher. Nicht nur für ältere Personen gibt es Einschränkungen, auch nach Verletzungen oder am Ende einer Schwangerschaft kann die Beweglichkeit auch für jüngere Altersgruppen eingeschränkt sein. Um die Mobilität weitestgehend zu erhalten, ist es nötig, dass Orte problemlos erreicht werden können. Damit können sowohl Aufzüge als auch ein Treppenlift gemeint sein. Auch der Zugang zu Einrichtungen sollte problemlos ermöglicht werden, in dem beispielsweise eine Auffahrrampe für Rollstühle bereitsteht.

Unterscheidung von barrierefrei und rollstuhlgerecht:

Während die beiden Begriffe im öffentlichen Bereich oft gleichgestellt werden, gibt es im Privaten doch Unterschiede zu beachten. Eine barrierefrei ausgewiesene Wohnung muss nicht gezwungenermaßen rollstuhlgerecht sein. Insgesamt gibt es per Gesetz bestimmte Normen, die eingehalten werden müssen, wenn es um Um-/Baumaßnahmen geht. Diese Maßnahmen können beispielsweise die Erweiterung von Türöffnungen, die Höhe von Tür- und Fenstergriffen oder die behindertengerechte Ausstattung in den Wohnräumen sein – insbesondere im Bad mit einem Badewannenlift. Außerdem gilt es Stolperfallen, wie Teppiche zu vermeiden. Zur Sicherheit wird generell die Installation eines Hausnotrufsystems empfohlen.

Zuständigkeit für barrierefreie Um-/Baumaßnahmen

m öffentlichen Bereich sind die einzelnen Länder für solche Maßnahmen zuständig.
Gilt es im Privaten Bau- bzw. Umbaumaßnahmen durchzuführen, können häufig verschiedene Sozialleistungsträger unterstützen. Von Kranken- und Pflegekassen über Berufsgenossenschaften, der Agentur für Arbeit sowie dem Integrationsamt kann die Zuständigkeit variieren. Um die richtigen Ansprechpartner zu erreichen, können Sie sich bei Ihrem Arzt oder Mitarbeitern von Beratungsstellen informieren.

Gerne können Sie sich bei mediteam über die Möglichkeiten für Ihr Zuhause mithilfe unserer kostenfreien und individuellen Wohnraumberatung informieren.

Inklusion & Barrierefreiheit | Seeger Gesundheitshaus (seeger-gesundheit.de)
Bundesfachstelle Barrierefreiheit – Definition Barrierefreiheit (bundesfachstelle-barrierefreiheit.de)
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen – Barrierefreiheit (behindertenbeauftragter.de)